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Baugenehmigung

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Grundsätzlich muß der Bau von Garagen beantragt werden.
In einigen Bundesländern ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ein Baugenehmigungsverfahren nicht erforderlich.
So z.B. wenn die Garage nicht größer als 30 bzw. 50 m² ist, für die Grenzbebauung eine mittlere Wandhöhe von 3 m eingehalten wird.
In jedem Fall ist es angebracht vorab Auskunft bei den Stadtplanungs- und Bauämtern einzuholen.
 
Ist nun ein Baugenehmigungsverfahren angezeigt sind einige Schritte wie, Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung inklusive Kostenschätzung, Entwurfsplanung, Einreichen von Bauvorlagen beim Stadtplanungs- oder Bauamt zum Bauantrag erforderlich.
 
In Zusammenarbeit mit Architekten, Bauingenieuren oder Handwerksmeistern werden eine Baubeschreibung, Bauzeichnung mit Ansichten und Grundriss, statische Berechnungen sowie der Lageplan des Grundstücks für das Baugenehmigungsverfahren ausgefertigt.
 
Sie können sich bei einer Fertiggarage gegenüber einer gemauerten Garage die Architektenkosten einsparen.
 
Ein großer Vorteil bei Fertiggaragen besteht darin, dass Sie keinen Architekten, Bauingenieur oder Handwerksmeister benötigen, die Bauantragsunterlagen werden üblicherweise von den Fertigaragen-Herstellern mitgeliefert. Siehe Beispiele unten.
     
Ansicht, Schnitt, Grundriss   Statik, Beschreibung
 
 
Lageplan

 

   
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